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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 1 KR 922/16 B   

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https://dejure.org/2017,10857
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 1 KR 922/16 B (https://dejure.org/2017,10857)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.04.2017 - L 1 KR 922/16 B (https://dejure.org/2017,10857)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. April 2017 - L 1 KR 922/16 B (https://dejure.org/2017,10857)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung; Beschwerde; Hilfswiderklage; Keine Zusammenrechnung der Streitwerte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung; Beschwerde; Hilfswiderklage; Keine Zusammenrechnung der Streitwerte

  • rechtsportal.de

    Streitwertfestsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - L 1 KR 482/14

    Streitwertfestsetzung einer (Stufen-)Klage einer Krankenkasse gegen einen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 1 KR 922/16
    Soweit der Senat im Beschluss vom 24.03.2015 - L 1 KR 482/14 B -, juris Rn. 16, die Auffassung vertreten hat, über Beschwerden gegen die Festsetzung des Streitwertes durch das Sozialgericht habe der Senat stets in der Besetzung mit drei Berufsrichtern zu entscheiden, hat er diese Auffassung im Beschluss vom 17.11.2015 - L 1 KR 323/15 B -, juris Rn. 5, auf den Bezug genommen wird, aufgegeben.

    Mittelbare Auswirkungen der Streitwertfestsetzung sind insoweit unbeachtlich (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 24.02.2006 - L 10 B 21/05 KA -, juris Rn. 8; Beschl. des Senats vom 24.03.2015 - L 1 KR 482/14 B -, juris Rn. 22).

    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat sich in der Beschwerdeschrift jedoch nicht ausdrücklich auf die Vollmacht und den Auftrag seines Mandanten bezogen (siehe demgegenüber den Beschl. des Senats vom 24.03.2015 - L 1 KR 482/14 B -, juris Rn. 23).

  • OLG Stuttgart, 23.04.2012 - 13 W 19/12

    Gebührenstreitwert: Streitwertaddition bei Hilfswiderklage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 1 KR 922/16
    Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, der nach seinem systematischen Zusammenhang mit Satz 1 der Vorschrift auch für die Hilfswiderklage gilt (allgemeine Auffassung, vgl. OLG Stuttgart, Beschl. vom 23.04.2012 - 13 W 19/12 -, juris Rn. 14 m.w.N.), darf eine Zusammenrechnung der Streitwerte nur erfolgen, wenn und soweit über den hilfsweise geltend gemachten Anspruch, das heißt hier die Hilfswiderklage, "eine Entscheidung ergeht".

    Es wird zwar auch vertreten, dass Klage und Widerklage bereits dann zusammenzurechnen sind, wenn der Eventualfall eingetreten ist, auch wenn keine Entscheidung über die Hilfswiderklage erfolgt (so OLG Stuttgart, Beschl. vom 23.04.2012 - 13 W 19/12 -, juris Rn. 13 ff., m.w.N. auch zur herrschenden Gegenauffassung, die stets eine Entscheidung über die Hilfswiderklage verlangt).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 10 B 21/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 1 KR 922/16
    Mittelbare Auswirkungen der Streitwertfestsetzung sind insoweit unbeachtlich (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 24.02.2006 - L 10 B 21/05 KA -, juris Rn. 8; Beschl. des Senats vom 24.03.2015 - L 1 KR 482/14 B -, juris Rn. 22).

    Der Senat sieht dies jedoch unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes als unschädlich an und geht davon aus, dass der Prozessbevollmächtigte, der ein erkennbares Interesse an der Festsetzung eines höheren Streitwertes hat, einen zulässigen Rechtsbehelf und dementsprechend die Beschwerde im eigenen Namen einlegen wollte (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 24.02.2006 - L 10 B 21/05 KA -, juris Rn. 9).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2016 - L 1 KR 358/15

    Vergütung von vollstationären Krankenhausbehandlungen; Konkludentes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 1 KR 922/16
    Die Beklagte hat die Widerklage hilfsweise für den Fall erhoben, dass das Gericht die in erster Linie erklärte Aufrechnung gegen den mit der Klage geltend gemachten Anspruch wegen des aus § 15 Abs. 4 Satz 2 des nordrhein-westfälischen Sicherstellungsvertrages folgenden Aufrechnungsverbots (vgl. hierzu zuletzt das Urteil des Senats vom 06.12.2016 - L 1 KR 358/15 -, juris Rn. 43 ff. m.w.N.) für unzulässig hält und deshalb der Klage stattgibt bzw. die Klage deshalb Erfolg hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2015 - L 1 KR 323/15

    Rechtsanwaltsvergütung in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 1 KR 922/16
    Soweit der Senat im Beschluss vom 24.03.2015 - L 1 KR 482/14 B -, juris Rn. 16, die Auffassung vertreten hat, über Beschwerden gegen die Festsetzung des Streitwertes durch das Sozialgericht habe der Senat stets in der Besetzung mit drei Berufsrichtern zu entscheiden, hat er diese Auffassung im Beschluss vom 17.11.2015 - L 1 KR 323/15 B -, juris Rn. 5, auf den Bezug genommen wird, aufgegeben.
  • BGH, 12.07.1972 - VIII ZR 259/69

    Festsetzung des Streitwertes; Anforderungen an die Streitwertbemessung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 1 KR 922/16
    Der BGH hat vielmehr ausdrücklich entschieden, dass sich eine Hilfswiderklage nicht auf den Gebührenstreitwert auswirken kann, wenn ihre Rechtshängigkeit, wie hier durch Rücknahme gemäß § 102 Abs. 1 SGG, rückwirkend entfallen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12.07.1972 - VIII ZR 259/69 -, juris Rn. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2017 - L 12 SO 270/16

    Streitwertfestsetzung; Beschwerde; Genügende Anhaltspunkte zur

    Der Senat entscheidet gemäß § 68 Abs. 2 S. 7 i.V.m. § 66 Abs. 6 S.1 2. HS GKG über die Beschwerde durch den Berichterstatter als Einzelrichter (vgl. ausführlich z.B. LSG NRW Beschlüsse vom 1.4.2009, L 10 B 42/08 P und vom 3.4.2017, L 1 KR 922/16 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - L 5 P 46/17

    Pflegeversicherung

    Über Beschwerden gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das SG entscheidet auch im Verfahren vor dem Landessozialgericht grundsätzlich der Berichterstatter im Verfahren als Einzelrichter (LSG NRW, Beschluss vom 2.4.2017 - L 1 KR 922/16 B und vom 7.3.2012 - L 4 P 19/12 B, a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2.5.2016 - L 30 P 75/15 B und LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2.10.2012 - L 4 P 19/12 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2020 - L 16 KR 222/20
    Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens sind nur dann rügeberechtigt, wenn der Streitwert zu ihren Lasten zu hoch festgesetzt wurde (Beschluss des Senats vom 16. September 2019 - L 16 KR 363/19 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 03. April 2017 - L 1 KR 922/16 B -, juris RdNr 4; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 16. Februar 2015 - L 9 KA 7/14 B mwN; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl 2017 § 197a RdNr 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.05.2020 - L 16 KR 31/20
    Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens sind nur dann rügeberechtigt, wenn der Streitwert zu ihren Lasten zu hoch festgesetzt wurde (Beschluss des Senats vom 16. September 2019 - L 16 KR 363/19 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 03. April 2017 - L 1 KR 922/16 B -, juris RdNr 4; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 16. Februar 2015 - L 9 KA 7/14 B mwN; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl 2017 § 197a RdNr 5).
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